AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von RotBlau Patiententransport GmbH

Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von ROTBLAU Patiententransport GmbH (Auftragnehmer) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen RotBlau Patiententransport und dem Kunden (Auftraggeber).

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

Durch Erteilung eines Fahrauftrages akzeptiert der Auftraggeber die untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von RotBlau Patiententransport und erklärt sich mit der Verarbeitung der persönlichen Daten durch die ROTBLAU Patiententransport GmbH, unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, einverstanden.
Das Obligationenrecht (OR) gilt als Grundlage, somit handelt es sich, wenn ein Transport bestellt wird, juristisch gesehen, um einen Auftrag. Dieser Auftrag ist eine Vertragsform und kann nach OR Art. 1 Abs. 2 auch stillschweigend zustande kommen. Grundsätzlich kommt ein Vertrag nur zustande, wenn dieser von RotBlau Patiententransport schriftlich per Fax, E-Mail oder online bestätigt wurde. Alle unsere Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen,
soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

Transport

Das Fahrpersonal der RotBlau Patiententransport GmbH besitzt einen gültigen Fahrausweis und die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Die RotBlau Patiententransport GmbH ist, wenn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung ein Fahrverbot erteilt wird, sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Sturm, Schnee usw.), von ihrer Leistungspflicht befreit. Die RotBlau Patiententransport GmbH ist nicht zum Transport verpflichtet.

Zu beachten

  • Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot.
  • Es dürfen keine Speisen und Getränke ins Fahrzeug mitgenommen und/oder im Fahrzeug verzehrt werden.
  • Haustiere sind im Fahrzeug nicht erlaubt.
  • Weisungen des Fahrpersonals müssen von den Fahrgästen befolgt werden.
  • Handeln Fahrgäste den Weisungen des Mitarbeiters zuwider oder stellen sie nach dem Strassenverkehrsgesetz eine Gefährdung der Sicherheit dar, ist die RotBlau Patiententransport GmbH oder ihre Mitarbeitenden berechtigt, diese vom Transport auszuschliessen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis, einschliesslich aller Neben- und Sonderleistungen, berechnet.
  • Es gilt Gurtpflicht auf allen Sitzplätzen. Bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.

Verzögerungen

Entstehen durch Verzögerungen Mehrkosten, sind diese durch den Auftraggeber zu begleichen, sofern die Verzögerungen nicht durch die RotBlau Patiententransport GmbH entstanden sind.
Sollte die RotBlau Patiententransport GmbH durch unvorhersehbare Umstände wie Witterungsverhältnisse (Schnee/Eis), Stau, Kundgebungen, Streiks unerwarteter Fahrzeugausfall oder ähnlichem den Fahrauftrag nicht ausführen können oder wenn durch solche unvorhersehbare Umstände Verspätungen entstehen (verpasste Termine, etc.) haftet die RotBlau Patiententransport GmbH nicht.

Datenschutz

RotBlau Patiententransport GmbH behandelt sämtliche Daten gemäss den geltenden Datenschutzrichtlinien (Kanton, Bund, EU-DSGVO) vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter.

Zahlungsbedingungen

Die Kosten werden grundsätzlich nach Abschluss des Auftrages in Rechnung gestellt. Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, dann sind die gesamten Kosten
gemäss Rechnungsstellung spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Zinsen in Höhe von 15 % und Mahngebühren von 20 CHF pro Mahnung belasten. ROTBLAU Patiententransport GmbH steht es frei, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % zu verlangen.

Die gesamten Kosten werden vor Antritt des Transportes fällig. Bei Nichtbezahlung behaltet sich die RotBlau Patiententransport GmbH das Recht vor, sofort und ohne Ersatzpflicht vom Auftrag zurücktreten.

Offerte

Offerten der RotBlau Patiententransport GmbH sind zeitlich befristet. Es handelt sich dabei um vertrauliche Dokumente, die sich nur an den Auftraggeber richten und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Die Preise bei Offerten sind verbindlich. Sie müssen per Bank-/ Postüberweisung innerhalb der Fristen in den Zahlungsbedingungen beglichen werden. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der Preis für die vereinbarte Auftragszeit. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wird, in Schweizer Franken, sowie exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich (Mail, Fax, brieflich) oder telefonisch mitgeteilt werden. Sie gelten ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem sie von der RotBlau Patiententransport GmbH schriftlich bestätigt wurden.

Bei Stornierungen können die Kosten wie folgt verrechnet werden:
• Bis zu 24 Stunden vor Auftragsbeginn: Keine Kosten
• 24 -1 Stunden vor Auftragsbeginn: 100% der Kosten
• Weniger als 1 Stunde vor Auftragsbeginn oder keine Stornierung: Kosten für eine „Leerfahrt“

Urheberechtlicher Hinweis

Sämtliche Urheberrechte dieser AGB liegen bei der RotBlau Patiententransport GmbH. Die Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt. Bei Nichteinhalten dieser Vorgabe behält sich die RotBlau Patiententransport GmbH vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Weitere Informationen zum Urheberrecht sind im Impressum zu finden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der RotBlau Patiententransport GmbH und Auftraggeber unterstehen materiellem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel-Landschaft.